Gartenhaus mit plinten in celle neustadt

Lokale vorschriften in celle-neustadt

bevor sie mit dem bau beginnen, ist es unerlässlich, die örtliche bauordnung sowie den flächennutzungsplan der stadt celle zu prüfen. Diese dokumente geben aufschluss über zulässige baugrenzen, abstandsflächen und eventuelle besondere bestimmungen für garagen oder gartenhäuser, insbesondere im hinblick auf die fundamentierung.

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW)

für den bau eines gartenhauses, auch wenn es sich um eine kleinere struktur handelt, sind die grundsätze der din 18300 (vob/c, allgemeine technische vertragsbedingungen für bauleistungen) und die landesbauordnung nordrhein-westfalen (bauo NRW) relevant. Insbesondere:
  • din 18300, abschnitt 3.2.1 (erdarbeiten): dieser abschnitt regelt die anforderungen an die bodenklassen und die aushubarbeiten. Für die fundamentierung sind informationen zur tragfähigkeit und zur frostsicherheit des bodens entscheidend.
  • bauo NRW, z.B. § 7 (bauliche anlagen): hier werden allgemeine anforderungen an die standsicherheit von baulichen anlagen gestellt. Ein gartenhaus muss - je nach größe und nutzung - entsprechend sicher gegründet werden, um setzungen oder frosthebungen zu vermeiden. Die notwendigkeit von plinthen oder einem entsprechenden fundament ergibt sich aus der bodenbeschaffenheit und den örtlichen gegebenheiten.

Fundamenttypen und kostenschätzung für lehmboden in celle-neustadt

empfehlungen für fundamente bei lehmboden
fundamenttyp mindesttiefe (frostfrei) material kostenschätzung (pro m²)
streifenfundament mindestens 80 cm stahlbeton (beton c12/15), schalung, bewehrung 150 - 250 €
punktfundament (für pfostenkonstruktionen) mindestens 80 cm stahlbeton (beton c12/15), ggf. Kg-rohre als schalung 100 - 200 €
bodenplatte mit streifenfundament mindestens 80 cm (streifen), 20 cm (bodenplatte) stahlbeton (beton c16/20), bewehrung, estrich 200 - 350 €
schotter- oder kiesbett (bei < 30 m² und geringer last) mindestens 30 cm (nicht frostfrei im sinne der bauordnung) tragschichten aus schotter/kies, vlies 50 - 100 €
ein bauherr in celle-neustadt erhielt eine nachträgliche ablehnung für sein gartenhaus, da er die frostfreie gründung auf lehmigem untergrund vernachlässigte und nur eine geringe schotterschicht aufbrachte. Prüfen sie stets die örtlichen anforderungen und das bodengutachten.