Gartenhaus mit punktfundament in schloß holte stukenbrock

Lokale vorschriften in schloß holte-stukenbrock

bevor sie mit dem bau beginnen, ist es unerlässlich, die örtlichen vorschriften zu prüfen. Schloß holte-stukenbrock liegt in nordrhein-westfalen, daher ist die landesbauordnung NRW (bauo NRW) maßgebend. Für gartenhäuser bis 30 m² grundfläche und 3 m wandhöhe (ohne aufenthaltsräume und toiletten) sind bauvorhaben nach § 62 bauo NRW in der regel genehmigungsfrei. Dennoch müssen sie den lokalen bebauungsplan und den flächennutzungsplan der stadt schloß holte-stukenbrock beachten, insbesondere in bezug auf baulinien, baugrenzen und mögliche schutzgebiete (z.B. Landschaftsschutzgebiete).
ein bauherr in schloß holte-stukenbrock erhielt ablehnung für sein gartenhaus, da die geplanten plinten die baugrenze überschritten und kein bodengutachten für den lehmboden vorlag. Prüfen sie stets den bebauungsplan und lassen sie den baugrund fachgerecht beurteilen.

Fundamenttypen und ihre eigenschaften

für ein gartenhaus mit punktfundament bieten sich verschiedene ausführungen an, abhängig von bodenbeschaffenheit und lasten. Hier eine übersicht:
fundamenttyp mindesttiefe material kostenschätzung (pro punkt, ohne aushub)
standard punktfundament 80 cm (unter gok) beton c20/25 (frost-tausalz-beständig xf2), ggf. Bewehrung bei größeren lasten ca. 40 - 70 €
punktfundament mit köcher/fertigteilsockel 80 cm (unter gok) beton c20/25, fertigteilsockel (z.B. Aus beton oder kunststoff) ca. 60 - 100 €
punktfundament mit drainageschicht 80 cm (unter gok) + 10-20 cm kiesschicht beton c20/25, frostschutzschicht aus schotter/kies ca. 50 - 90 €
streifenfundament (alternative für höhere lasten/ansprüche) 80 cm (unter gok) beton c20/25, ggf. Bewehrung ca. 80 - 120 € pro laufendem meter
hinweis zur kostenschätzung: dies sind reine material- und betonkosten pro fundamentpunkt bzw. Pro laufendem meter für streifenfundamente. Aushub, schalung, arbeitszeit und entsorgung sind hier nicht enthalten.

Häufige fehler beim fundamentbau

um kostenintensive nachbesserungen und standsicherheitsprobleme zu vermeiden, sollten sie folgende fehlerquellen unbedingt beachten:
  • unzureichende fundamenttiefe: eine tiefe von weniger als 80 cm unter geländeoberkante bei lehmigen böden führt fast unweigerlich zu frosthebungen. Das aufsteigende wasser im boden gefriert, dehnt sich aus und drückt das fundament nach oben. Nach dem auftauen sackt es wieder ab, was zu rissen im fundament und der gartenhauskonstruktion führen kann.
  • fehlende drainage bei hohem grundwasser: bei wasserstauenden lehmböden oder hohem grundwasserstand kann sich wasser um das fundament sammeln. Dies erhöht das risiko von frostschäden und kann die tragfähigkeit des bodens negativ beeinflussen. Eine umlaufende drainage oder eine kiesschicht unter dem fundament kann hier abhilfe schaffen.
  • ungenügende verdichtung des untergrunds: wird der boden unter dem fundament nicht ausreichend verdichtet, kann es zu setzungen kommen. Dies gilt insbesondere für aufgefüllte oder lose böden. Eine ordnungsgemäße verdichtung des planums ist für die gleichmäßige lastabtragung entscheidend.
  • verwendung ungeeigneten betons: beton, der nicht frost- und tausalzbeständig ist (z.B. Ohne xf2-klasse), kann bei frost-tau-zyklen zerbröseln. Achten sie auf die richtige betongüte.
  • vernachlässigung des bodengutachtens: auch wenn ein bodengutachten für ein kleines gartenhaus nicht immer zwingend vorgeschrieben ist, ist eine einfache bodenansprache unerlässlich. Ein bauherr in schloß holte-stukenbrock musste sein fundament nachträglich verstärken, weil der vermeintlich feste baugrund in 100 cm tiefe zu einer weichen, wasserführenden schicht wechselte.