Gartenhaus bei verfüllung in minden lübbecke
Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW)
gemäß din 18300 "erdarbeiten und tiefbauarbeiten" sind die tragfähigkeit und die zulässigen verformungen des baugrunds maßgeblich für die wahl des fundamenttyps. Die landesbauordnung (bauo NRW) regelt die anforderungen an gebäude und deren fundamente. Insbesondere die abschnitte zur standsicherheit und zur gründung von bauwerken sind relevant. Für gartenhäuser mit einer grundfläche von ≤ 30 m² gelten in der regel vereinfachte verfahren, jedoch sind bodenabhängige maßnahmen stets erforderlich.Mindesttiefe bei frostgefahr
die frosttiefe in nordrhein-westfalen beträgt typischerweise 80 cm. Fundamente für gartenhäuser müssen frostfrei gegründet werden, d.H., sie müssen mindestens bis zu dieser tiefe reichen, um schäden durch frosthebungen zu vermeiden. Dies ist insbesondere bei ungünstigen bodenverhältnissen wie bindigen böden (lehm, ton) von großer bedeutung.Fundamentempfehlungen für verfüllböden
| fundamenttyp | mindesttiefe | material | kostenschätzung (pro m³) |
|---|---|---|---|
| punktfundament (bei geringer last) | mindestens 80 cm (frostfrei) | beton c12/15, bewehrungsstahl (je nach statik) | 150 - 250 € |
| streifenfundament (bei längerer wand) | mindestens 80 cm (frostfrei) | beton c12/15, bewehrungsstahl (je nach statik) | 140 - 230 € |
| bodenplatte (bei sehr ungünstigem untergrund) | mindestens 80 cm (frostfrei), ggf. Mit schottertragschicht | beton c16/20, bewehrungsstahl, frostschutzschicht | 180 - 300 € |
| schwellenanker (nur bei leichten strukturen, nicht für verfüllung empfohlen) | keine definierte tiefe, jedoch bodenverdichtung erforderlich | verzinkter stahl | 50 - 100 € (pro anker) |
Anleitung: schritt für schritt zum richtigen fundament
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Schritt 1: baugrundanalyse
prüfen sie den flächennutzungsplan und die örtlichen vorschriften der stadt minden-lübbecke. Ermitteln sie die bodenart (lehm, sand, ton etc.) und das vorhandensein von grundwasser. Bei unsicherheit ist ein einfaches bodengutachten ratsam. -
Schritt 2: fundamenttyp auswählen
wählen sie auf basis der baugrundanalyse und der größe ihres gartenhauses den geeigneten fundamenttyp (punkt-, streifenfundament oder bodenplatte). Bei bindigen böden und verfüllungen sind tiefere gründungen oft notwendig. -
Schritt 3: gründungsarbeiten ausführen
heben sie die baugrube bis zur frostsicheren tiefe von mindestens 80 cm aus. Verdichten sie den untergrund oder füllen sie eine schotterschicht (mindestens 20-30 cm dick) mit geeigneter körnung und verdichten sie diese lagenweise. Stellen sie die schalung für das fundament. -
Schritt 4: bewehrung und betonage
legen sie die bewehrung gemäß den statischen anforderungen (ggf. Durch einen fachmann ermittelt) ein. Gießen sie den beton (mind. C12/15 für punkt-/streifenfundamente, c16/20 für bodenplatten) ein und verdichten sie ihn fachgerecht (z.B. Mit einem rüttler). -
Schritt 5: aushärtung und abdichtung
lassen sie den beton ausreichend aushärten (mindestens 28 tage für volle festigkeit). Nach der aushärtung können sie mit dem bau des gartenhauses beginnen. Planen sie gegebenenfalls eine geeignete abdichtung gegen feuchtigkeit ein.