Garage auf torf in celle neustadt

Einleitung

möchten sie eine garage auf torf in celle-neustadt bauen, wissen aber nicht, welche fundamente bei solchem untergrund nötig sind und welche vorschriften gelten?

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW)

der untergrund in celle-neustadt, insbesondere auf ehemaligen torfgebieten, erfordert eine sorgfältige betrachtung gemäß din 18300 (vob/b) und der landesbauordnung nordrhein-westfalen (bauo NRW). Bei organischen böden wie torf ist besondere vorsicht geboten. Gemäß din 18300 sind bei der ausführung von erdarbeiten die bodenklassen zu beachten. Für torf gilt dies in besonderem maße, da seine tragfähigkeit und setzungsverhalten stark variieren können. Die bauo NRW verlangt in § 12 abs. 2 eine tragfähige und dauerhafte gründung des bauwerks. Dies ist auf torfböden nur mit speziellen maßnahmen zu gewährleisten.

Fundamenttypen auf torf

fundamenttyp mindesttiefe (bei garage ≤ 30 m²) material (beispiele) kostenschätzung (pro m², grob)
kompaktplatte mit aufkantung (bei gutem bodengutachten) 50 cm (oberkante gründung) stahlbeton c25/30, frostschürze aus schotter 300 - 500 €
pfahlgründung (bei schlechtem bodengutachten/hohem grundwasser) angabe im bodengutachten (oft > 5 m) betonpfähle, stahlbeton-bewehrung 800 - 1500 €
trägerrost auf verdichtetem schotter (als übergangslösung) 30 cm verdichteter schotter + 20 cm platte schotter (0/32), stahlbetonplatte 250 - 400 €
bodenverbesserung (z.B. Kalkung/austausch) vor gründung tiefe gemäß gutachten (oft 1 - 2 m) kalk, kies, besserer boden 500 - 1000 €
hinweis: die kostenschätzungen sind richtwerte und können je nach örtlichen gegebenheiten und ausführender firma stark variieren. Ein detailliertes bodengutachten ist unerlässlich.