Abrissgenehmigung dachgaube altötting
Fundamenttypen für mögliche neubauten oder statische ertüchtigungen
obwohl für den reinen abriss einer dachgaube keine fundamente benötigt werden, sind bei einer anschließenden neu- oder umgestaltung des daches, die statische änderungen am gebäude nach sich zieht, fundamente relevant. Die folgende tabelle gibt beispielhafte werte für fundamente im kontext von nebengebäuden oder unterstützenden konstruktionen, die im falle einer umfassenderen umbaumaßnahme auf lehmboden in altötting berücksichtigt werden müssten.| fundamenttyp | mindesttiefe (bei frostgrenze) | material | kostenschätzung (pro lfm/stück) |
|---|---|---|---|
| streifenfundament (nicht tragend) | 80 cm (gem. Din 18300, abschnitt 3.2.1 für frostfreie gründungstiefe) | c20/25 beton, bewehrt | ca. 80-120 €/lfm |
| punktfundament (für stützen, einzelpfosten) | 80 cm (bei lehmboden, ø 40 cm) | c20/25 beton, bewehrt | ca. 100-150 €/stück |
| plattenfundament (kleinere fläche, ≤ 10 m²) | 20 cm stärke (über 80 cm frostschutzkies) | c20/25 beton, doppelachsig bewehrt | ca. 120-180 €/m² |
| fundament für schornstein/kamin (als beispiel) | 80 cm (unterhalb frostgrenze, min. 50x50 cm) | c20/25 beton | ca. 150-250 €/stück |
Häufige fehler beim abriss oder umbau von dachgauben
fehler in der planung und ausführung können zu erheblichen mehrkosten, bauverzögerungen oder sogar statischen problemen führen:- fehlende statische vorprüfung: die annahme, dass eine gaube nicht tragend ist, kann fatal sein. Ein ingenieur sollte stets die lastabtragung prüfen.
- unzureichende dokumentation: ein bauherr in altötting erhielt eine baueinstellungsverfügung, da die veränderungen an der gaube nicht den genehmigten plänen entsprachen und die ausgeführten arbeiten unzureichend dokumentiert waren.
- missachtung des denkmalschutzes: gebäude in denkmalgeschützten ensembles oder selbst denkmalgeschützte einzelobjekte erfordern besondere genehmigungen und materialvorgaben, selbst bei abbruch und wiederaufbau.
- fehlende entsorgungsnachweise: die unsachgemäße trennung und entsorgung von bauschutt, insbesondere von schadstoffbelasteten materialien, führt zu hohen bußgeldern.
- nichtbeachtung von abstandsflächen: selbst bei gauben können durch änderungen der dachneigung oder -höhe neue abstandsflächenprobleme entstehen, die eine genehmigung verhindern.